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   OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03   

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https://dejure.org/2003,9981
OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03 (https://dejure.org/2003,9981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03 (https://dejure.org/2003,9981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03 (https://dejure.org/2003,9981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zu Geldbuße und Fahrverbot wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Umfang der Urteilsanfechtung bei Rechtsbeschwerde gegen amtsgerichtliches Urteil im ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVG § ... 25; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 71; ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 S. 3; ; StPO § 300; ; StPO § 344 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der Toleranzwerte bei Geschwindigkeitsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erforderliche Feststellungen im Urteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Dieses Erfordernis liegt bereits dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 300 StPO zu Grunde (vgl. Göhler, a.a.O.; für das Revisionsverfahren siehe im Übrigen BGH StV 1981, 393; NStZ-RR 2000, 38; OLG Hamm StV 1982, 170; OLG Koblenz VRS 71, 209).

    Verbleiben bei der insoweit gebotenen Auslegung der Rechtsmittelschriften Zweifel, so ist von unbeschränkter Urteilsanfechtung auszugehen, wenn Gegenstand der angegriffenen Entscheidung eine einzige Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit ist (BGH MDR 1978, 282; NStZ 1983, 359; StV 1981, 393).

  • OLG Hamm, 03.11.1981 - 5 Ss OWi 2225/80

    Strafbarkeit des Leiters einer gegen eine Auflage der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Dieses Erfordernis liegt bereits dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 300 StPO zu Grunde (vgl. Göhler, a.a.O.; für das Revisionsverfahren siehe im Übrigen BGH StV 1981, 393; NStZ-RR 2000, 38; OLG Hamm StV 1982, 170; OLG Koblenz VRS 71, 209).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.1994 - 5 U 236/94

    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben zur Schlüsselanzahl

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, insoweit - neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten ("Netto-") Geschwindigkeit, der es bereits zur Ausfüllung der gesetzlichen Merkmale der Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktionierenden Bußgeldvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO bedarf (vgl. grundsätzlich Göhler, a.a.O., § 71 Rz. 42a; siehe im Übrigen BGHSt 39, 291, 303) - lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NZV 1994, 485; std. Rspr. der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ss (OWi) 205 B/03 -).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, insoweit - neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten ("Netto-") Geschwindigkeit, der es bereits zur Ausfüllung der gesetzlichen Merkmale der Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktionierenden Bußgeldvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO bedarf (vgl. grundsätzlich Göhler, a.a.O., § 71 Rz. 42a; siehe im Übrigen BGHSt 39, 291, 303) - lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NZV 1994, 485; std. Rspr. der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ss (OWi) 205 B/03 -).
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Verbleiben bei der insoweit gebotenen Auslegung der Rechtsmittelschriften Zweifel, so ist von unbeschränkter Urteilsanfechtung auszugehen, wenn Gegenstand der angegriffenen Entscheidung eine einzige Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit ist (BGH MDR 1978, 282; NStZ 1983, 359; StV 1981, 393).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1998 - 5 Ss OWi 34/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Auch wenn die Rechtsbeschwerde grundsätzlich bei ihrer Einlegung oder im Zusammenhang mit ihrer Begründung beschränkt werden und sich eine Beschränkung - etwa auf den anzugreifenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldurteils - auch ohne ausdrückliche Erklärung aus dem Inhalt der Rechtsbeschwerdeschrift ergeben kann (allgemeine Auffassung, vgl. etwa OLG Koblenz VRS 60, 54; OLG Düsseldorf VRS 95, 42; Senatsbeschluss vom 21. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 56 B/98; weitere Einzelheiten bei Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 79 Rz. 32), ist zur Feststellung des Umfangs einer Urteilsanfechtung nach §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO auf das Rechtsbeschwerdevorbringen insgesamt, d.h. den Inhalt der entsprechenden Rechtsmittelschriftsätze, abzustellen.
  • OLG Koblenz, 16.05.1980 - 1 Ss 138/80
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Auch wenn die Rechtsbeschwerde grundsätzlich bei ihrer Einlegung oder im Zusammenhang mit ihrer Begründung beschränkt werden und sich eine Beschränkung - etwa auf den anzugreifenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldurteils - auch ohne ausdrückliche Erklärung aus dem Inhalt der Rechtsbeschwerdeschrift ergeben kann (allgemeine Auffassung, vgl. etwa OLG Koblenz VRS 60, 54; OLG Düsseldorf VRS 95, 42; Senatsbeschluss vom 21. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 56 B/98; weitere Einzelheiten bei Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 79 Rz. 32), ist zur Feststellung des Umfangs einer Urteilsanfechtung nach §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO auf das Rechtsbeschwerdevorbringen insgesamt, d.h. den Inhalt der entsprechenden Rechtsmittelschriftsätze, abzustellen.
  • OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86

    Hauptverhandlung; Hinweis; Fahrverbot; Geldbuße

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Dieses Erfordernis liegt bereits dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 300 StPO zu Grunde (vgl. Göhler, a.a.O.; für das Revisionsverfahren siehe im Übrigen BGH StV 1981, 393; NStZ-RR 2000, 38; OLG Hamm StV 1982, 170; OLG Koblenz VRS 71, 209).
  • OLG Köln, 12.06.1987 - 1 Ss 244/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Auch wenn die Formulierung des Rechtsbeschwerdeantrages allein noch keinen sicheren Aufschluss über die Reichweite des Rechtsmittelvorbringens des Betroffenen zu geben vermag (vgl. insoweit auch BGH NJW 1956, 756; OLG Koblenz VRS 51, 122; OLG Köln VRS 73, 297; OLG Schleswig VRS 54, 33, 34), sind fallbezogen doch weitere Umstände zu berücksichtigen, die die Annahme stützen, der Betroffene habe sein Rechtsmittel unbeschränkt einlegen wollen.
  • OLG Schleswig, 02.11.1977 - 1 Ss 670/77

    Objektive wirtschaftliche Gesichtspunkte; Bedeutender Schaden; Behebung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03
    Auch wenn die Formulierung des Rechtsbeschwerdeantrages allein noch keinen sicheren Aufschluss über die Reichweite des Rechtsmittelvorbringens des Betroffenen zu geben vermag (vgl. insoweit auch BGH NJW 1956, 756; OLG Koblenz VRS 51, 122; OLG Köln VRS 73, 297; OLG Schleswig VRS 54, 33, 34), sind fallbezogen doch weitere Umstände zu berücksichtigen, die die Annahme stützen, der Betroffene habe sein Rechtsmittel unbeschränkt einlegen wollen.
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